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REACh - Allgemeine Informationen

Aus Gründen des Verbraucherschutzes stellte die EU-Kommission bereits 2001 ihr sogenanntes „Weißbuch“  zur Chemikalienpolitik vor aus dem im Oktober 2003 der Vorschlag für das REACh-System hervorging.


REACh macht es im Rahmen des Vorsorgeprinzips erforderlich, dass eine erhebliche Anzahl chemischer Stoffe, die in Europa verkauft und/oder produziert werden bei der ECHA in Helsinki zu registrieren sind, da ohne eine Registrierung die weitere Verwendung ausgeschlossen ist.


Karl H. Boddin Chemiehandel setzt sich bereits seit 2006 mit REACh auseinander und führt seit Juli 2008 konkrete Vorregistrierungsarbeiten durch.

Wertvolle Links zu diesem Thema:   http://ec.europa.eu/echa
                                                     http://ec.europa.eu/enterprise/reach/index_de.htm
                                                     http://www.reach-net.com/


Bitte richten Sie Anfragen bezüglich REACh an nachfolgende e-mail Adresse:

REACh@boddin.com